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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Biplace-Unternehmens

Version 1.3 – Stand: 01.03.2026

Tandemflug-Pilatus sowie Paragliding-Pilatus dessen Inhaber der Einzelunternehmer Samuel Metzger Tandemflüge ist.

Samuel Metzger Tandemflüge vermittelt Passagierflüge mit Hängegleitern (Gleitschirme). Die Tätigkeit Samuel Metzger Tandemflüge beschränkt sich auf die Vermittlung solcher Flüge, eventuell auf weitere Dienstleistungen und das Inkasso des Flugpreises. Ausgeführt werden die Passagierflüge durch selbstständige Piloten. Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier abgeschlossen. Für den Beförderungsvertrag gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB werden dem Passagier im Rahmen der Vermittlung durch Samuel Metzger Tandemflüge ausgehändigt und können zudem auf der Homepage tandemflug-pilatus.ch des eingesehen werden. Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, oder durch Anklicken des Schallfeldes / Kontrollkästchens bei der Buchung, oder durch Bezahlung des Flugpreises, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt – gemeint sind aber sämtliche Geschlechter.

Vertragsschluss und salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Zahlung und Gutscheine

Es wird kein separates Flugticket ausgestellt. Die Namen der Vertragsparteien (Luftfrachtführer und Passagier) sowie der vereinbarte Flugpreis ergeben sich aus der Korrespondenz bei Vertragsschluss. Der Flugpreis ist grundsätzlich im Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.

Gutscheine werden als Wertgutscheine ausgestellt. Sie sind ab dem gewählten Startdatum fünf Jahre gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gutscheine sind frei auf Dritte übertragbar. Der Gutscheincode gilt als Zahlungsmittel. Bei Verlust, Weitergabe oder Missbrauch besteht kein Anspruch auf Ersatz. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restwerten ist ausgeschlossen.

Physisch ausgestellte Geschenkgutscheine können, sofern sie auf einen bestimmten Flugtyp ausgestellt wurden, innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum für das bezeichnete Angebot eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Zwei-Jahres-Frist bleibt der hinterlegte Gutscheinwert bis zum Ablauf der fünfjährigen Gesamtgültigkeit als Wertgutschein nutzbar. Massgebend ist jeweils der zum Zeitpunkt der Einlösung gültige Preis.

Wird ein Gutschein für die Buchung eines konkreten Flugtermins verwendet, gelten ab diesem Zeitpunkt die regulären Stornierungsbedingungen gemäss diesen AGB. Wird ein gebuchter Flugtermin nicht angetreten oder gemäss Stornobedingungen annulliert, richtet sich die Behandlung des eingesetzten Gutscheinwerts nach den entsprechenden Stornoregeln.

Kann ein Flug aus wetterbedingten, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen seitens des Veranstalters nicht durchgeführt werden, bleibt der Gutscheinwert bis zum Ablauf der ordentlichen Gültigkeit bestehen. Eine Rückerstattung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

Pilot und Gerät

Der mit der Durchführung des Passagierflugs beauftragte Pilot ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Hängegleiter ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.

Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers

Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten. Zudem bestätigt der Passagier nicht unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss zu stehen. Im Zweifelsfall orientiert er den Veranstalter (Samuel Metzger Tandemflüge) oder den Piloten spätestens während den Startvorbereitungen. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten. Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten eigenen oder den ihm zur Verfügung gestellten Helm und festes Schuhwerk zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, warme Kleidung o.ä.) machen.

Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Pilotes strikt Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Teilnehmende von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen gemäss Ziffer 5, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei gesundheitlichen Risiken wie Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzproblemen oder neurologischen Beschwerden eine ärztliche Konsultation empfohlen wird.

Haftungsausschluss

Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Hängegleitern das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden.

Der mit dem Transportauftrag beauftragte Pilot hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 000 000 abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.

Sollte sich Samuel Metzger Tandemflüge nur in einer vermittelnden Rolle befinden, wird jegliche Haftung für Körper- und Sachschäden, die durch den ausführenden Piloten verursacht wurden, abgelehnt.

Minderjährige oder unmündige Passagiere

Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig Samuel Metzger Tandemflüge oder dem Piloten eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden. Es liegt an den Passagieren, auf eine allfällige Minderjährigkeit oder Unmündigkeit hinzuweiusen.

Termin, Durchführungsort, Dauer und Annullation durch den Veranstalter

Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund der Wetterlage, sicherheitsrelevanter Umstände oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht.

Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die nicht beim Passagier liegen, nicht durchgeführt werden, wird der Flug nach Möglichkeit auf den nächsten freien Termin verschoben. Ist kein Ausweichtermin möglich oder wünscht der Passagier keinen Ersatztermin, kann der Passagier 95% des bezahlten Flugpreises zurückfordern. Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. für Bergbahnen), welche nachweislich im Zusammenhang mit dem Flugtermin stehen und nicht stornierbar sind, werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den Meteo- und Sicherheitsverhältnissen. Wurde dem Passagier eine Mindestflugzeit zugesichert und konnte diese nicht erreicht werden, kann er pro rata (im Verhältnis der effektiv geflogenen zur zugesicherten Flugzeit) die Differenz des Flugpreises zurückfordern. Wird beim Drachenflug die Mindestdauer von 30 Minuten nicht erreicht, wird die Differenz zum Basisflug „Bergdohle“ zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Annullation durch den Passagier

Annulliert der Passagier den Flug, obwohl eine Durchführung möglich wäre, gelten folgende Regeln:

a) Annullation / Umbuchung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
Der Passagier kann den Termin bis 48 Stunden vor dem Flug selbständig umbuchen (gemäss Buchungsprozess/Online-Portal). Bei einer Annullation mehr als 48 Stunden vor dem Termin werden 95% des Flugpreises zurückerstattet oder es kann alternativ ein Gutschein über den bereits bezahlten Betrag ausgestellt werden.

b) Annullation weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
Bei einer Annullation weniger als 48 Stunden vor dem Termin wird die Anzahlung als Ausfall- und Organisationsaufwand einbehalten. Eine Rückerstattung der Anzahlung bzw. eine Gutscheinausstellung erfolgt in diesem Zeitraum nicht.

c) Annullation innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin / No-Show
Bei einer Annullation innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird der Flug verrechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet; ist erst eine Anzahlung geleistet, kann der Restbetrag in Rechnung gestellt werden. Ein allfälliger Gutscheinanspruch verfällt.

Gruppenbuchungen

Bei Gruppenbuchungen ab 5 Personen gelten besondere Regelungen:

  1. Buchung und Bestätigung: Gruppenbuchungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Samuel Metzger Tandemflüge verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen zur Buchung müssen rechtzeitig, spätestens jedoch 7 Tage vor dem geplanten Flugtermin, schriftlich mitgeteilt werden.
  2. Zahlung: Für Gruppenbuchungen ist der Gesamtbetrag spätestens 14 Tage vor dem geplanten Flugtermin vollständig zu begleichen. Werden Buchungen kurzfristig getätigt (weniger als 14 Tage vor dem Flugtermin), ist der Betrag sofort fällig.
  3. Stornierungsbedingungen:
    • Stornierungen von Gruppenbuchungen müssen schriftlich erfolgen.
    • Bei einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem Flugtermin werden 95 % des Betrags zurückerstattet.
    • Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Flugtermin werden 70 % des Betrags zurückerstattet.
    • Bei einer Stornierung zwischen 7 Tagen und 30h vor dem Flugtermin werden 25 % des Betrags zurückerstattet.
    • Bei einer Stornierung von weniger als 30 Stunden vor dem Flugtermin erfolgt keine Rückerstattung.
  4. Änderung der Teilnehmerzahl: Eine Reduktion der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Tage vor dem Flugtermin gemeldet werden. Erfolgt die Reduktion später oder erscheint eine Person nicht, wird der vollständige Preis für diese Person berechnet.
  5. Verschiebung: Sollte der Flug aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen nicht möglich sein, bemüht sich Samuel Metzger Tandemflüge um einen Ersatztermin für die gesamte Gruppe, oder es werden 95% des Betrags zurückerstattet.

Versicherung des Passagiers bei einem Unfall

Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über Samuel Metzger Tandemflüge besteht keine Unfallversicherung. Jedoch besteht eine Haftpflichtversicherung, die für die Kosten eines Unfalls aufkommt, sofern der Unfall durch das Verschulden des Pilotens zustande kommt.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Buchung optional eine Unfallversicherung zu buchen. Dieses Vertragsverhältnis kommt direkt mit dem Transport beauftragten Piloten zustande, der eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung unterliegt den folgenden Bestimmungen: Der mit dem Transport beauftragte Pilot hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100 000 abgeschlossen. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Eine Leistungspflicht des Pilotens für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls besteht nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.

Foto- und Filmaufnahmen

Dem Passagier ist es gestattet, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Diese ist sachgerecht zu befestigen. Während des Starts und der Landung sind die Geräte sicher zu verstauen. Der Pilot entscheidet verbindlich über die Art und Weise der Befestigung. Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven dürfen während dem Flug nicht benutzt werden. Der Pilot kann Ausnahmen davon unter (Sicherheits-)Auflagen gestatten.

Die während der Tandemflüge von Samuel Metzger Tandemflüge oder beauftragten Piloten angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Samuel Metzger Tandemflüge. Samuel Metzger Tandemflüge ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial zu speichern (z. B. als Backup) und für Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen, auch wenn der Kunde bzw. die Kundin darauf zu erkennen ist, ohne dass hierfür Kosten für Samuel Metzger entstehen. Ist der Kunde bzw. die Kundin damit nicht einverstanden, ist dies vor oder nach der Aktivität schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird auch kein Backup der Aufnahmen erstellt.

Gerichtsstand für Passagiere aus den USA oder Kanada

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Samuel Metzger Tandemflüge (noch der mit dem Transport beauftragte Pilot) auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.

Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Samuel Metzger Tandemflüge (Obwalden) zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

 

Aktuelle Version vom: 1.3.2026