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info@tandemflug-pilatus.ch

Flugbedingungen für die nächsten zwei Tage.

  • Montag (28. Apr) Bedingung
  • Dienstag (29. Apr) Bedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tandemflug-Pilatus und Paragliding-Pilatus, Inhaber Samuel Metzger Tandemflüge

1. Einführung
Samuel Metzger Tandemflüge vermittelt Passagierflüge mit Hängegleitern (Gleitschirmen).
Die Vermittlung umfasst den Abschluss von Beförderungsverträgen zwischen Passagieren und Piloten sowie die Abwicklung der Zahlungen.
Samuel Metzger Tandemflüge übernimmt keine Haftung für die Durchführung der Flüge, da diese von selbstständigen Piloten ausgeführt werden. Jegliche Haftung für Sach- oder Personenschäden, die aus der Durchführung der Flüge entstehen, liegt ausschließlich beim durchführenden Piloten.
Die Bestätigung der AGB erfolgt durch Unterschrift, Anklicken eines Kontrollkästchens bei der Buchung oder durch Bezahlung des Flugpreises.
Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, es sind jedoch alle Geschlechter gemeint.

Samuel Metzger Tandemflüge kann als Vermittler zur Vereinbarung von Passagierflügen auftreten.

Samuel Metzger Tandemflüge kann auch als ausführender Pilot auftreten. In diesem Fall gelten dieselben Bestimmungen wie für selbstständige Piloten.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

3. Zahlungsbedingungen und Gutscheine
Der Flugpreis ist im Voraus zu bezahlen (bar, online oder per Kreditkarte).
Gutscheine:
Gültigkeit: 5 Jahre ab Ausstellungsdatum (sofern nicht anders vereinbart)
Übertragbarkeit: Gutscheine sind auf Dritte übertragbar
Rückerstattung: Nur bei höherer Gewalt oder organisatorischen Gründen
– Bei Nichterscheinen oder Stornierungen gelten die üblichen Stornobedingungen

4. Rechte und Pflichten des Piloten
Der Pilot verfügt über die erforderlichen behördlichen Bewilligungen, Versicherungen und geeignete Rettungsausrüstung.
Der Pilot ist der verantwortliche Führer des Tandemgleitschirms und hat das Weisungsrecht.

5. Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers
Der Passagier muss sicherstellen, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine sichere Durchführung des Fluges beeinträchtigen könnten.
Pflichtausrüstung: Ein geeigneter Helm wird vom Piloten bereitgestellt. Der Passagier ist für festes und geeignetes Schuhwerk verantwortlich. Weitere Anforderungen (z. B. Kleidung) können vom Piloten vorgegeben werden.
Der Passagier verpflichtet sich, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und den Anweisungen des Piloten strikt Folge zu leisten.
Bei Risiken wie Schwangerschaft, Bluthochdruck oder neurologischen Erkrankungen wird eine ärztliche Abklärung empfohlen. Der Passagier bestätigt zudem, dass er während der Aktivität nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Bei Verstoß behält sich der Pilot das Recht vor, den Flug abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.

6. Haftung und Versicherung
Haftungsausschluss:
Der Passagier erkennt die Risiken von Gleitschirmflügen an (z. B. Verletzungsgefahr bei harten Landungen oder plötzlichen Windverhältnissen).
Die Haftung des Piloten ist auf CHF 5.000.000 begrenzt.
Samuel Metzger Tandemflüge übernimmt in seiner Rolle als Vermittler keinerlei Haftung für Schäden.
Versicherung:
Der Passagier ist selbst für eine Unfallversicherung verantwortlich.
Es besteht die Möglichkeit, beim Buchen eine zusätzliche Unfallversicherung zu buchen. Dieses Vertragsverhältnis besteht direkt mit dem Transportpiloten, der die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung unterliegt folgenden Bedingungen:
Der Transportpilot hat für den Passagier eine Unfallversicherung abgeschlossen, die auf die Schweiz beschränkt ist und eine maximale Deckungssumme von CHF 100.000 umfasst.
Leistungen aus dieser Unfallversicherung können nur in Anspruch genommen werden, nachdem die Leistungen der eigenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft wurden. Die Leistungspflicht des Piloten besteht nur im Rahmen der versicherten Leistungen und bis zur Höhe der Versicherungssumme.

7. Minderjährige und urteilsunfähige Passagiere
Minderjährige oder urteilsunfähige Passagiere benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
Liegt vor Ort keine Zustimmung vor, muss diese im Voraus schriftlich eingereicht werden.

8. Termin, Durchführung und Stornierung
Termine können sich kurzfristig aus Wetter- oder Organisationsgründen ändern.
Stornierung durch den Veranstalter:
Bei Absage durch den Veranstalter (z. B. Wetterlage) wird ein Ersatztermin angeboten.
Ist kein Ersatztermin möglich, werden 100 % des Flugpreises erstattet. Externe Kosten (z. B. Bergbahnen) sowie etwaige Kreditkartengebühren von bis zu 3 % werden abgezogen.
Stornierung durch den Passagier:
– Mehr als 48 Stunden vor dem Termin: 95 % Rückerstattung
– Zwischen 48 und 36 Stunden: 50 % Rückerstattung
– Weniger als 36 Stunden oder Nichterscheinen: keine Rückerstattung

9. Gruppenbuchungen
Buchung: Verbindlich mit schriftlicher Bestätigung
Zahlung: Gesamtbetrag fällig spätestens 14 Tage vor dem Termin
Stornobedingungen:
– Mehr als 14 Tage vor dem Termin: 95 % Rückerstattung
– Zwischen 14 und 7 Tagen: 70 % Rückerstattung
– Zwischen 7 Tagen und 30 Stunden: 25 % Rückerstattung
– Weniger als 30 Stunden vor dem Termin: keine Rückerstattung
Änderungen der Teilnehmerzahl müssen mindestens 7 Tage vor dem Termin schriftlich gemeldet werden. Erfolgt die Reduktion später oder erscheint eine Person nicht, werden 75 % des Preises für diese Person berechnet.

10. Foto- und Videoaufnahmen
Kompaktkameras (z. B. GoPro) sind erlaubt, müssen aber sicher befestigt sein. Während Start und Landung müssen diese Geräte sicher verstaut werden, um Störungen oder Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Nutzungsrechte:
Fotos und Videos, die während Tandemflügen von Samuel Metzger Tandemflüge oder beauftragten Piloten aufgenommen werden, sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Samuel Metzger Tandemflüge.
Samuel Metzger Tandemflüge ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial (z. B. als Sicherungskopie) zu speichern und für Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen – auch wenn der Kunde erkennbar ist – ohne dass dadurch Kosten für Samuel Metzger entstehen.
Falls der Kunde nicht einverstanden ist, muss dies schriftlich vor oder nach der Aktivität mitgeteilt werden. In diesem Fall wird keine Sicherungskopie der Aufnahmen erstellt.
Der Passagier kann der Nutzung schriftlich widersprechen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten auf den Gerichtsstand in diesen Ländern.
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Obwalden.
Es gilt Schweizer Recht.